Die Gasnachrichten wurden vor kurzem durch einen neuen Erlass des Ministeriums für den ökologischen und solidarischen Übergang geprägt. Sie hat gerade die Dekrete der Richtlinie 2015/2193/EU vom 25. November 2015 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen mittelgroßer Feuerungsanlagen in die Atmosphäre umgesetzt. Das Dekret vom 3. August 2018 ändert die Rubrik 2910, so dass nun alle Anlagen mit einer thermischen Nennleistung zwischen 1 und 2 Megawatt (MW) berücksichtigt werden können.

Ein neuer Erlass zur Begrenzung der Gasemissionen

Mit dem Ziel, die umweltschädlichen Luftemissionen von Verbrennungsanlagen zu begrenzen, hat Frankreich vor kurzem die europäische Richtlinie Nr. 2015/2193 in französisches Recht umgesetzt, die unter anderem die Installation eines Gaswarngeräts (Artikel 2.16*) vorsieht. Bisher waren nur Kesselräume mit einer Leistung von mindestens 2 MW betroffen, doch seit dem 20. Dezember 2018 wurde der Schwellenwert auf Anlagen mit einer Leistung von mindestens 1 MW gesenkt. Anlagen, die neu von der Reform betroffen sind (zwischen 1 und 2 MW), müssen daher bis zum 20. Dezember 2019 die Anforderungen erfüllen. Diese Frist wird für alle bestehenden Anlagen mit mehr als 5 MW bis zum 1. Januar 2025 und für bestehende Anlagen mit weniger als 5 MW bis zum 1. Januar 2030 verlängert.

Sind Sie bei der Gasdetektion konform?

Hesion ist mehr als ein Hersteller, Hesion ist Ihr Partner, der Sie bei diesem Übergang begleitet. Wir helfen Ihnen bei der Anpassung Ihrer Anlagen an die geltenden Vorschriften dank unserer DISTALARM-Produktreihe von Gaswarnlösungen, die aus einer festen Gaswarneinheit mit 1 oder 2 Schwellenwerten besteht, die aus 1 bis 6 Detektoren besteht, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Ein Kesselraum, der aus einem Gaskessel besteht, birgt erhebliche potenzielle Risiken, und selbst wenn er mit einem Gaswarnsystem ausgestattet ist, könnte ein Gasleck auftreten und schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, Ihr Gaswarnsystem zu warten.

Wir bieten 2 Arten der Wartung an

  • Wartung vor Ort: Ein Techniker reist ein- bis zweimal pro Jahr und führt eine vollständige Inspektion der Anlage mit Rekalibrierung aller Detektoren durch.
  • Der Standardaustausch. Das Prinzip ist einfach: Sie erhalten jedes Jahr im Versandhandel einen Satz für Ihren Standort konfigurierter Detektoren, installieren diese und senden die alten an uns zurück.

Dank Hesion finden Sie einfache und effektive Wege, um Ihnen bei Ihren Gasdetektionsproblemen

zu helfen

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* Artikel 2.16. Gaserkennung – Feuererkennung. Ein Gaswarngerät, das bei Überschreiten von Gefahrenschwellen nach einem vorher festgelegten Verfahren einen Alarm auslöst, wird in Anlagen mit gasförmigem Brennstoff installiert, die ohne ständige Überwachung betrieben werden oder sich unterirdisch befinden. Diese Vorrichtung unterbricht die Brennstoffzufuhr und unterbricht die Stromversorgung, mit Ausnahme der Versorgung mit Materialien und Geräten, die für den Betrieb in explosionsgefährdeter Atmosphäre bestimmt sind, der Versorgung mit sehr niedriger Spannung und der Notbeleuchtung, ohne dass dieser Betrieb einen Lichtbogen oder Funken verursachen kann, der eine Explosion auslösen könnte. In unterirdischen Anlagen ist ein Brandmeldesystem installiert. Der Standort der Detektoren wird vom Betreiber je nach Leck- und Brandgefahr festgelegt. Ihr Standort ist auf einer Karte eingezeichnet. Sie werden regelmäßig überprüft, und die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden schriftlich festgehalten. Die Zuverlässigkeit der Detektoren ist an die Anforderungen von Punkt 2.12 dieses Anhangs anzupassen. Die Kalibrierungen sind regelmäßig durchzuführen